Dioxin Untersuchung
Auf einer Fläche von ca. 14.000 m² war nach der Dioxinsanierung der Bau eines Wohngebietes geplant. Die Fläche war vormals ein ehemaliger Sportplatz. Im näheren Umfeld stehen Wohnbebauung und eine Schule an.
Vor der Dioxin Sanierung wird der Boden auf den Teiflächen bzw. einzelnen Parzellen mit qualifizierten Mischproben nach den Vorgaben des Bundesbodenschutzgesetzes beprobt. Es ist wichtig, dass eine Mischprobe aus 15 bis 25 Einzelproben aus der gleichen Beprobungstiefe zusammengefasst wird. Damit wird eine Aussage bzw. ein Ergebnis gewonnen, dass auch eine Aussage zur Flächenheterogenität liefert.
Die Anzahl der Mischproben richtete sich hier auf eine Beurteilungsfläche von < 500 m2. Das gesamte Grundstück wurde in Parzellen von 500 m2 aufgeteilt.
Dioxin Sanierung
Herr Dr. Dreschmann hat in Bottrop in einem Wohngebiet eine Dioxinsanierung durchgeführt. Der kontaminerte Boden wurde in cm-Lagen abgezogen bzw. ausgebaut und im Zwischenlager nach Konzentrationsbereichen abgeschüttet. Die Ausbauarbeiten wurden in enger Zusammenarbeit mit der Unteren Bodenschutzbehörde durchgeführt.
Eine hohe Dioxinkonzentration ist nahezu immer in der alten Drainage zu finden. Das Foto zeigt eine alte Tondrainage mit dem im Rohr abgelagerten Kieselrot. Kieselrot ist hoch mit Dioxin belastet.
Die mit Dioxin belastete Lage steht oft auch im tieferen Untergrund an. Auf dem unteren Foto sieht man die rote Bodenschicht in ca. 50 cm unter dem anstehenden Boden im Randbereich.
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Sehr geehrter Herr Dr. Dreschmann,
wir sind Erwerber einer Doppelhaushälfte, die dort gebaut werden soll und sind inzwischen tief besorgt, dass die Sanierung bislang nicht erfolgreich verlief. Ist es so komplex, selbst für den in Deutschland anerkanntesten Sanierer (Sachverständigen), diesen Boden sauber zu bekommen ?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehreter Herr Gäbeler,
die Werte aller Kontrollanalysen unterschreiten den Sanierungszielwert von < 40 ng ITE/kg. Damit war die Sanierung erfolgreich und es kann nicht mehr mit einer PCDD/F- Belastung auf dem Grundstück gerechnet werden.
Die Altlast ist vollsaniert, so dass keine Gefahr für die betroffenen Schutzgüter (Leben und Gesundheit, Grundwasser) besteht. Eine uneingeschränkte Wohnnutzung ist uneingeschränkt möglich.
Mit freundlichen Grüßen